Die sehr zeitaufwändige homöopathische Behandlung wird von den privaten Krankenversicherungen fast immer vollständig erstattet, da in der Gebührenordnung für Heilpraktiker Ziffern für die homöopathische Erstanamnese und homöopathische Folgeanamnese enthalten sind.
Bei gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung werden die Kosten für eine homöopathische Behandlung je nach abgeschlossenem Tarif erstattet.Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach.
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